Click & Collect in Bayern
Laut FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministerium vom 10.01.2021 sind folgende Vorgaben ab dem 11.01.2021 für den Abholdienst einzuhalten: Click und Collect: FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Personal, im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden; die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden. Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/01/2021_01_10-positivliste.pdf