Laut FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministerium vom 10.01.2021 sind folgende Vorgaben ab dem 11.01.2021 für den Abholdienst einzuhalten:

Click und Collect:

  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Personal,
  • im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.
  • Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden;
  • die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/01/2021_01_10-positivliste.pdf