Wie die Stadt Erlangen in ihren Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen mitteilt verschärfen sich ab Freitag, 16.04.2021 die Corona-Regelungen.

Da der der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) in Erlangen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden ist, gilt u.a. für Ladengeschäfte folgendes:

  • Zusätzlich ist für alle weiteren Ladengeschäfte die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig; hierfür gilt § 12 Abs. 1 S. 4 der 12. BayIfSMV entsprechend mit der Maßgabe, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höherist als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche und dass die Kontaktdaten der Kunden zu erheben sind. Es dürfen dabei nur Kunden eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Quelle: Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 7 B, https://www.erlangen.de/PortalData/1/Resources/080_stadtverwaltung/dokumente/amtsblatt_das/das_2021/DaS_7B_Sonderamtsblatt_2021.pdf