Das Bundesministerium des Innern führt ab Sonntag, 14. Februar, vorübergehende Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich durch. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien und dem Bundesland Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete. Einreisen nach Deutschland aus Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ausnahmen gelten insbesondere für systemrelevante Berufe, unter anderem im Gesundheitswesen, Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie, Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten sowie Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete. Eine ausführliche Übersicht enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs vom 30. März 2020.

Sollten in Erlanger Unternehmen oder Einrichtungen Personen arbeiten, die im systemrelevanten Bereich tätig sind, sind die diese mit Namen und Anschrift, Angaben zur Beschäftigung, KFZ-Kennzeichen sowie einer Kontakttelefonnummer am Montag, 15. Februar, bis spätestens 16:00 Uhr an die Mailadresse ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de zu melden. Es wird dann nach entsprechender Prüfung eine Bescheinigung ausgestellt.

Quelle: Stadt Erlangen