Um die örtliche Gastronomie in der Corona-Krise zu unterstützen, will die Stadt Erlangen in dieser Sommersaison Flächen im öffentlichen Raum für Außengastronomie großzügiger zur Verfügung stellen. Die Erlanger Betriebe sollen so leichter die notwendigen Abstände zwischen den Gästen sicherstellen können. Entsprechende Antragsformulare können bei der Ordnungsbehörde der Stadt (E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de) angefordert werden. Ferner wird die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen, die Gastronomen in dieser Sommer- und Wintersaison von Gebühren für die Sondernutzung bei Außenbestuhlung zu befreien.
Die Staatsregierung hat angekündigt, dass die Gastronomie schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden darf. Unter Auflagen kann dann zunächst die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) wieder bis 20:00 Uhr betrieben werden. Die Auflagen, die unter anderem Abstandsregeln, Hygi-enemaßnahmen und die Pflicht zur Aufnahme von Kontaktdaten der Gäste enthalten sollen, wurden vom Freistaat noch nicht in Rechtsform gegossen. Die entsprechende Verordnung ist aber zwingende Voraussetzung für Genehmigungen durch die Stadt. Die Ordnungsbehörde der Kommune ist bemüht, nach Vorliegen dieser Verordnung dann die Anträge zügig zu bearbeiten.
Quelle: RathausReport der Stadt Erlangen vom 13.05.2020
Hinweis der IHK: das o.g. Antragsformular gibt es jetzt online unter
https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-2066/4599_read-37328/