Neue Informationen vom Bay. Wirtschaftsministerium:

„Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe nur hier. (https://soforthilfe-corona.bayern/)

Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an. “

Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/