Auf der Website der Stadt Erlangen wird auf die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen im Stadtgebiet hingewiesen.

Dort heißt es unter 5. Steuerliche Liquiditätshilfen:
„Um die negativen Folgen der vom Corona-Virus unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen im Stadtgebiet abzufedern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis erleichtert.“

Details und Kontakt finden Sie unter https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1346/750_read-37007/