In drei Wochen startet die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Bei der Übertragung von Spielen im Freien – sogenannten Public Viewing-Veranstaltungen – muss neben dem großen öffentlichen Interesse auch das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden. Das städtische Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat dafür im Internetzahlreiche Informationen zusammengestellt, unter anderem auch, ab wann eine Übertragung schriftlich bei der Stadtverwaltung angezeigt werden muss.

Info: www.erlangen.de/rathaus/dienstleistungen (Stichwort: Public Viewing).